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EU-Verordnung (EU) 2024/197

TPO – Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxid Cas.-Nr. 75980-60-8 - Verbot ab 01. September 2025

  • Auch wir möchten kurz Stellung nehmen, zu der aktuellen Situation, um das Verbot eines Photoinitiators in der UV-Gel-Herstellung ab 01. September 2025 ohne Übergangsfrist:
  • Dieser oben aufgeführte Inhaltsstoff wird in keinem unserer Gele bei der Produktion eingesetzt und ganz wichtig – dieser Stoff wurde auch in der Vergangenheit nicht zur Produktion unserer UV-Gele angewandt, somit ergeben sich für Euch keine Änderungen bei unseren Gelen.
  • Wir verwenden einen anderen Photoinitiator, dieser ist laut KVO zugelassen und unterliegt aktuell auch keiner quantitativen Begrenzung. Sollte sich hier eine Änderung ergeben, werden wir diese selbstverständlich an Euch – unsere Kunden – weitergeben.

Bei Rückfragen bezüglich der Inhaltsstoffe, bitten wir um eine kurze Mail...